Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stuft TFA neu als reproduktionstoxisch ein – was bedeutet dies für die Schweiz?
26.3776 · Interpellation · 2026-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eingereicht
Wortlaut
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Trifluoressigsäure (TFA) als reproduktionstoxisch eingestuft: Der Stoff könne die Fruchtbarkeit bei Menschen beeinträchtigen und Schäden bei ungeborenen Kindern verursachen.
Laut BAFU tritt TFA im Schweizer Grundwasser flächendeckend auf: «Die Hauptquellen von TFA im Grundwasser sind Pflanzenschutzmittel sowie gasförmige Kälte- und Treibmittel. Während TFA aus Pflanzenschutzmitteln direkt vom Boden ins Grundwasser ausgewaschen wird, gelangen TFA-bildende Gase aus Kälte- und Treibmitteln zuerst in die Atmosphäre und TFA von dort mit dem Niederschlag in den Boden und ins Grundwasser. Punktuell können auch industrielle Abwässer eine wesentliche Rolle spielen.»
Da TFA-Moleküle sehr klein, mobil und wassergängig sind, lassen sie sich nicht mit gängigen Verfahren aus dem Wasser filtern. Falls die EU also einen Höchstwert für TFA im Grund- und Trinkwasser einführen sollte, könnte dies die Schweiz teuer zu stehen kommen: Gegenüber SRF gaben die Trinkwasserversorger im Sommer 2025 an, Trinkwasser müsste anschliessend in weiten Teilen der Schweiz speziell aufbereitet werden. Dafür bedürfe es Anlagen zur Umkehrosmose, welche technisch komplex und teuer seien. Kleinere Gemeinden im Ackerbaugebiet dürften sich solche Anlagen kaum leisten können.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
In seinem Bericht zu einem Aktionsplan PFAS (22.4585) schreibt er, dass PFAS in der Schweiz jährlich bereits 1 bis 1.6 Milliarden Franken an Kosten generieren, alleine im Bereich Gesundheit. Da TFA zu den PFAS zählen, bislang vom Bund aber als «nicht relevant» eingestuft werden: Sind gesundheitsschädigende Auswirkungen von TFA in dieser Kostenschätzung bereits vollständig enthalten? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, welche weiteren Kosten kommen auf uns zu?
Was kann der Entscheid der ECHA für die Schweiz generell, unseren Umgang mit Stoffen, die sich zu TFA, bzw. mit TFA abbauen und die Trinkwasserversorgung in den verschiedenen Regionen der Schweiz bedeuten?
Falls die EU bei TFA einen Höchstwert erlassen und die Schweiz den Wert übernehmen sollte: Ist der BR der Meinung, dass Trinkwasser in weiten Teilen der Schweiz speziell aufbereitet werden müsste? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bedarf es dafür Anlagen zur Umkehrosmose oder sieht er Alternativen?
Welche generellen Vor- und Nachteile bringen Anlagen zur Umkehrosmose mit sich?