26.3813 · Motion · 2026-06-18
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) so zu ändern, dass die Möglichkeiten zur Siegelung von Datenträgern (Mobiltelefone, Laptops und Cloud-Speicher) eingeschränkt werden, wenn Gefahr in Verzug ist und die innere- oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere so anzupassen, dass:
Eine Sicherung (Spiegelung) der Daten durch die Strafverfolgungsbehörden unmittelbar nach der Beschlagnahme zwingend zulässig ist, ohne dass dies als unzulässige Durchsuchung gilt.
Das Instrument der Siegelung auf gesetzlich klar definierte Fälle von absoluten Berufs- oder Zeugnisverweigerungsrechten (z. B. Anwälte, Ärzte) fokussiert wird.
Verfahrensverzögernde Missbräuche konsequent unterbunden werden.
Ausnahmeregelungen insbesondere dann eingeführt werden, wenn Gefahr in Verzug ist und die innere- und äussere Sicherheit der Schweiz namentlich durch terroristische Handlungen gefährdet ist.
Begründung
Recht auf Geheimnisschutz wahren, Verfahren aber beschleunigen:
Der Schutz von gesetzlich anerkannten Geheimnissen (z. B. das Anwaltsgeheimnis) ist ein hohes Gut und muss auch im digitalen Zeitalter gewahrt bleiben. Dieser Schutz darf aber nicht dazu führen, dass die Aufklärung von schweren Straftaten über Monate blockiert wird. Der Fall des Winterthurer Attentäters Nesip D. und die unmissverständlichen Aussagen von Bundesanwalt Blätter in der NZZ am Sonntag sind erschreckend: Wenn die Bundesanwaltschaft anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen kann, ob es ein Netzwerk im Hintergrund gab, stellt dies eine Lücke für die öffentliche Sicherheit dar. Das Zwangsmassnahmengericht muss entlastet werden. Unbegründete oder rein taktisch motivierte Siegelungsbegehren müssen von vornherein erschwert werden.
Die Praxis zeigt eklatante Missstände:
Trotz der per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Teilrevision des Entsiegelungsrechts hat sich das Instrument der Siegelung in der Praxis zunehmend zu einem Einfallstor für Verfahrensverzögerungen entwickelt. Wenn dies wie im geschilderten Fall dazu führt, dass die Bundesanwaltschaft nicht ausschliessen kann, dass weitere Gefahr in Verzug ist, beweist dies die Dringlichkeit des Problems. Die geltende Regelung geht historisch von physischen Akten aus. Bei digitalen Geräten oder Cloud-Speichern blockiert die Siegelung oftmals den gesamten Zugriff auf Beweismittel.