26.3821 · Interpellation · 2026-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eingereicht
Wortlaut
Ich ersuche den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die jährlich gestützt auf allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge an die Sozialpartner zurückfliessen?
Welche Mittel fliessen gesamthaft jeweils den Gewerkschaften bzw. den Arbeitgeberorganisationen zu?
Lassen sich die Geldflüsse je nach Branche bzw. AVE GAV aufschlüsseln?
Falls der Bundesrat keine der drei vorangehenden Fragen beantworten kann: Kann der Bundesrat ein zuverlässiges Vorgehen skizzieren, damit die notwendigen Informationen und Daten beschafft werden können, um die drei Fragen doch beantworten zu können.
Begründung
Mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) bewährt sich die Sozialpartnerschaft in vielen Branchen. Durch die AVE-Erklärung werden obligatorische Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhoben und von den sozialpartnerschaftlichen Gremien eingezogen. Diese Finanzierungsströme geben jedoch seit Jahren Anlass zu Diskussionen. Mangelhafte Transparenz schadet der Glaubwürdigkeit der Sozialpartnerschaft.
Unbestritten ist die zweckgebundene Finanzierung von Leistungen im Bereich des Vollzugs sowie der Aus- und Weiterbildung; sie stellt einen zentralen und schützenswerten Pfeiler der Sozialpartnerschaft dar. Sie ermöglicht die wirksame Durchsetzung der vereinbarten Arbeitsbedingungen und trägt wesentlich zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Branchen bei.
Wer obligatorische Beiträge erhebt, muss Transparenz gewährleisten. Das gilt für Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerorganisationen gleichermassen. Gerade deshalb sollte nachvollziehbar sein, welche Mittel für Vollzug und Weiterbildung verwendet werden und welche Mittel an die Trägerorganisationen zurückfliessen.
Werden Mittel für unzulässige Zwecke eingesetzt, erhöht dies das Gesamtvolumen der Finanzflüsse, ohne Vollzug und Weiterbildung zu stärken. Dadurch werden die Lohnabzüge erhöht, die von sämtlichen unterstellten Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden, unabhängig davon, ob sie einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgeberorganisation angehören.
Unklar ist insbesondere, in welchem Umfang über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge finanzielle Mittel effektiv an die Sozialpartner zurückfliessen. Eine über alle AVE-erklärten GAV konsolidierte und transparente Übersicht fehlt bislang und wäre dringend nötig.