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26.3881 · Interpellation · 2026-06-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Eingereicht

Wortlaut

Vor dem Hintergrund der Überwiesenen Motion 24.4259 und dem fortschreitenden Unrecht, welches der Bevölkerung von Bergkarabach angetan wird, bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Anerkennt der Bundesrat die Tatsache, dass Bergkarabach als de-facto-Staat zumindest partielle Völkerrechtssubjektivität hatte?

  2. Wie kommt es, dass der Bundesrat mit seiner Möglichkeit der Guten Dienste mit nichtstaatlichen Vertretern verhandelt, jedoch mit der Begründung einer fehlenden staatlichen Entität nicht mit der Vertretung Bergkarabachs?

  3. Was tut der Bundesrat im Falle Bergkarabachs, deren Bevölkerung mit Gewalt vertrieben wurde, deren Vertreter illegal in Gefängnissen sitzen und dessen jahrtausendaltes Kulturgut mutwillig zerstört wird, für die Einhaltung des Völkerrechts?

  4. Wie gedenkt der Bundesrat seinem Auftrag aus der überwiesenen Motion 24.4259 nachzukommen und den Dialog mit Vertretern von Bergkarabach zu suchen?

Begründung

2023 flohen nach einer 9-monatigen Blockade und dem Einmarsch Aserbaidschans gegen 120'000 Menschen aus Bergkarabach. Die erzwungene Flucht wird international als ethnische Säuberung qualifiziert, Festnahmen und Gerichtsurteile der Politiker aus Bergkarabach wurden ohne rechtliche Grundlagen vorgenommen, die Zerstörung von Kirchen, Grabstätten und Denkmäler werden als kultureller Genozid gewertet.

In der überwiesenen Motion 24.4259 wurde der Bundesrat beauftragt, «einen offenen Dialog zwischen Aserbaidschan und Volksvertretern der Bergkarabach-Armenier zu ermöglichen». In seiner Antwort auf die Frage 26.7600, weshalb der Bundesrat nicht mit den Vertreterinnen und Vertretern von Bergkarabach spricht, versteckt sich die Regierung hinter dem Argument, Bergkarabach sei keine staatliche Entität.

Dem ist zu entgegnen:

  • Bergkarabach besass als de-facto-Staat partielle Völkerrechtssubjektivität, weshalb der Bundesrat durchaus in der Lage ist, mit seinen Vertretern zu verhandeln.

  • Der Bundesrat hat sich wiederholt mit nicht anerkannten Entitäten getroffen, wie beispielsweise im Juni 2025, als Bundesrat Ignazio Cassis bei einem offiziellen Besuch den Premierminister und Aussenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde traf.

  • Die Schweiz engagierte sich auch zu früheren Zeiten zugunsten der Vermittlung eines Friedens mit nichtstaatlichen Vertretern, wie z.B. den FARC-Rebellen in Kolumbien oder der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung.