26.3990 · Interpellation · 2026-06-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eingereicht
Wortlaut
Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.
Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.
In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.
Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz profitieren von dieser neu geschaffenen Ausnahmeregelung für rundum geschlossene Innenlaufhöfe?
Welche zeitliche Begrenzung resp. welche Übergangsfrist sieht der Bundesrat für diese Ausnahme vor?
Wie will der Bundesrat einen Image-Schaden der Label verhindern, wenn nun Produkte als Label-Produkte angeboten werden, welche nicht nach den Vorgaben von RAUS produziert wurden?
Widerspricht diese Regelung nicht gegen Treu und Glauben der Konsument*innen? Wo RAUS draufsteht, sollte doch auch RAUS drin sein.
Wie verhindert der Bundesrat, dass die Gewährung von RAUS-Beiträgen für solche «Indoor-Laufhöfe» zu einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Betrieben führt, die unter erheblichem finanziellem Aufwand die RAUS-Vorgaben eingehalten haben bzw. einhalten?
Mit welchen jährlichen Kosten rechnet der Bundesrat für die Weiterführung der RAUS-Beiträge an die von der Ausnahme profitierenden Betriebe?
Werden die Laufhöfe aller mit RAUS-Beiträgen subventionierten Betriebe kontrolliert, ob mindestens eine Laufhof-Seite unverbaut ist?
Begründung
Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.
Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.
In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.
Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.