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26.4022 · Motion · 2026-06-19

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den am 12. März 2022 aktivierten und am 8. Oktober 2025 erneut verlängerten Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aufzuheben, indem er

  • neu ankommenden oder ein neues Gesuch stellenden Personen nicht mehr gewährt wird;

  • bereits in der Schweiz befindlichen Personen entzogen wird; dabei kann gestaffelt und mit Übergangsfristen vorgegangen werden, um Rücksicht auf bestehende Arbeitsverträge zu nehmen und eine Überlastung des ordentlichen Asylsystems zu vermeiden.

Begründung

Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.

Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.

Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.

Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.

Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.