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26.4023 · Interpellation · 2026-06-19

Departement des Innern

Eingereicht

Wortlaut

In einem Dokument (FAQ: Deklarationspflicht für schmerzhafte Herstellungsmethoden..., S. 7), welches viele Fragen zum Thema Stopfleber aufnimmt, wird in einer Tabelle aufgeführt, dass verschiedene Stopfleber- (Foie-Gras) Produkte nicht der Kennzeichnungsspflicht unterstellt sind.

Es sind diese: Terrine de Foie Gras, Pate de Foie Gras und Mousse au Foie Gras.

Wir danken dem Bundesrat deshalb für die Beantwortung folgender Fragen:

1. Auch wenn verschiedene Verarbeitungsformen vorliegen, sind sie doch eben alles Stopfleber-Produkte, oder nicht?

2. Warum sollen diese also ausgenommen werden von der Kennzeichnungspflicht?

3. Warum wird die "nicht gestopfte Gänseleber" auch nicht der Kennzeichnungspflicht unterstellt?

4. Wäre eine breitere Handhabung der Kennzeichnungspflicht nicht transparenter für die Konsument:innen?

Dokument: "FAQ ‒ Deklarationspflicht für schmerzhafte Herstellungsmethoden..."

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