26.433 · Parlamentarische Initiative · 2026-06-19
Parlament
Eingereicht
Wortlaut
Es ist ein Gesetz zur Rehabilitierung der Frauen, die aufgrund ihrer Heirat das Bürgerinnenrecht verloren haben, zu erlassen.
Der Erlass soll folgende Punkte regeln:
- Anerkennung des Unrechts, das den Betroffenen zugefügt wurde;
- Verpflichtung, die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufarbeiten zu lassen und offiziell anzuerkennen;
- Erleichterung des Erwerbs oder Wiedererwerbs des Schweizer Bürgerinnenrechts für betroffene Frauen und ihre Nachkommen;
- die symbolische Wiedergutmachung, wie etwa eine öffentliche Entschuldigung, ein Bericht, eine Gedenktafel oder ein anderer Erinnerungsort
Begründung
Bis 1953 verloren Schweizerinnen, die einen Ausländer heirateten, grundsätzlich ihr Schweizer Bürgerrecht, sofern sie dadurch nicht staatenlos wurden. Diese sogenannte Heiratsregel beruhte lange auf Gewohnheitsrecht und wurde im Zweiten Weltkrieg durch Notrecht verschärft. Betroffen waren Frauen, die durch die Heirat rechtlich zu Ausländerinnen wurden – teils mit gravierenden Folgen für sie selbst und ihre Kinder, etwa betreffend Krieg, Flucht, Aufenthalt, Beruf und soziale Absicherung. Mit dem Bürgerrechtsgesetz von 1952 wurde die Heiratsregel abgeschwächt: Schweizerinnen konnten fortan erklären, ihr Bürgerrecht behalten zu wollen. Die vollständige bürgerrechtliche Gleichstellung wurde jedoch erst später erreicht. Während für andere historische Unrechtstatbestände Formen der Aufarbeitung, Anerkennung oder Rehabilitierung geschaffen wurden, ist für die von der Heiratsregel betroffenen Frauen und ihre Nachkommen bis heute keine spezifische Aufarbeitung oder Wiedergutmachung erfolgt.