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26.442 · Parlamentarische Initiative · 2026-06-19

Parlament

Eingereicht

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf rechtskräftige Strafurteile gegen einzelne Mitglieder der Bundesversammlung künftig Transparenz herrscht.

Begründung

Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes (i.V.m. Art 16 ParlVV) muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen, seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, sowie neu die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes. Die Bevölkerung soll neben der persönlichen Interessenbindungen auch über rechtskräftige Strafurteile der Ratsmitglieder informiert werden.
Wenn von Bürgerinnen und Bürgern in alltäglichen Situationen ein solcher Nachweis erwartet wird, ist es nur legitim, vergleichbare Transparenzanforderungen auch an Personen zu stellen, die öffentliche Ämter bekleiden und über die Ausgestaltung der Rechtsordnung entscheiden. Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob diejenigen, die Gesetze erlassen und die politischen Geschicke des Bundes mitbestimmen, selbst rechtskräftig gegen geltendes Recht verstossen haben. Eine solche Transparenz stärkt die demokratische Rechenschaftspflicht, fördert das Vertrauen in die Institutionen und trägt zur Glaubwürdigkeit des politischen Systems bei.