26.446 · Parlamentarische Initiative · 2026-06-19
Parlament
Eingereicht
Wortlaut
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates erarbeitet eine Vorlage, mit der Artikel 8 «Büro: Zusammensetzung und Verfahren» des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN) wie folgt angepasst wird:
GRN Art. 8 Zusammensetzung und Verfahren
1 Das Büro besteht aus:
a. den drei Mitgliedern des Präsidiums;
b. den vier Stimmenzählerinnen oder Stimmenzählern;
c. den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen;
d. weiteren Mitgliedern.
1bis Die Zusammensetzung des Büros richtet sich nach der Stärke der Fraktionen im Nationalrat.
Begründung
Eine 13-köpfige Kommission wäre nach mathematischen Gesichtspunkten (siehe VERTEILSCHLÜSSEL KOMMISSIONSSITZE NATIONALRAT 52. LEGISLATUR (09.01.2025)) anderes zusammengesetzt als die tatsächliche Zusammensetzung des Büro-N. So sind bei der tatsächlichen Zusammensetzung des Büro-N die SVP und die FDP mit je einem Sitz untervertreten, während die Grünliberale Fraktion mit zwei Sitzen übervertreten ist. Als mögliche Lösung bietet sich an, das Büro-N um vier Mitglieder auf 17 Mitglieder zu vergrössern.
Fraktion VFraktion SFraktion M-EFraktion RLFraktion GFraktion GLMathematischer Verteil-schlüssel532210Tatsächliche Büro-N Zusammen-setzung432112