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26.7080 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Schweizer Pass ist der Heimatort, nicht aber der Geburtsort angegeben. In mehreren Ländern ist der Geburtsort jedoch eine wichtige Information für die Behörden, was für Schweizer Staatsangehörige bei der Einreise zu Problemen führen kann.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von solchen Fällen?
- Gibt es Lösungen für die betroffenen Personen?
- Weshalb wird der Schweizer Pass nicht mit der Angabe des Geburtsortes ergänzt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)