26.7160 · Fragestunde. Frage · 2026-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten setzt der Bundesrat Artikel 121a der Bundesverfassung um. So hat er das Zuwanderungs-Kontingent für 2026 auf 12'000 Personen festgelegt, aufgeteilt auf 4'500 (ohne UK) und 2'100 (nur UK) Aufenthaltsbewilligungen «B», sowie 4'000 (ohne UK) und 1'400 (nur UK) Kurzaufenthaltsbewilligungen «L».
Ist der Bundesrat bereit, am separaten Kontingent für das Vereinigte Königreich (UK) festzuhalten?