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26.7176 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im KLV Anhang 1 ist definiert, in welchem Rahmen die OKP die Kosten für Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität bei Personen, die fertilitätsbeeinträchtigende Therapien erhalten, übernimmt. Ist dem Bundesrat bekannt, dass bei genetisch bedingtem frühzeitigem Verlust der Fertilität (z.B. Ullrich-Turner-Syndrom) hingegen trotz medizinischer Indikation keine Vergütung durch die OKP für die Kryokonservierung erfolgt?
Ist der Bundesrat bereit, in diesem Bereich Anpassungen in der KLV vorzunehmen?