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26.7372 · Fragestunde. Frage · 2026-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Nach Artikel 13 des Arbeitsgesetzes bekommt das Verkaufspersonal erst ab der 61. Stunde einen Lohnzuschlag für Überzeitarbeit. Im Verkauf arbeiten überwiegend Frauen, meist Teilzeit und zu niedrigen Löhnen.
Wie rechtfertigt es der Bundesrat im Namen von Gleichstellung und Gesundheitsschutz, dass das Gesetz für die ersten 60 Stunden pro Jahr nach wie vor Gratisarbeit vorsieht, dies auf Kosten der Verkäuferinnen, deren Arbeitsverhältnisse ohnehin schon prekär sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)