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26.7375 · Fragestunde. Frage · 2026-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hält unter Berufung auf Artikel 36 des Arbeitsgesetzes fest, dass Eltern nur nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden können. Dieser Schutz gilt jedoch nur für Überzeit (ab 45 bzw. 50 Stunden) und nicht für Überzeit, die unterhalb dieser Schwelle angeordnet wird.
Erkennt der Bundesrat an, dass seine Einschätzung irreführend ist, da eine teilzeitbeschäftigte Mutter oder ein teilzeitbeschäftigte Vater in Wirklichkeit keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat, aufgrund familiärer Verpflichtungen Überzeit, auf der kein Lohnzuschlag bezahlt wird, abzulehnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)