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26.7430 · Fragestunde. Frage · 2026-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat lehnt meine Motion 26.3336 ab, weil er im Asylbereich „vorerst weiterhin die Entwicklungen auf europäischer Ebene verfolgen“ will. Die EU macht nun den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei.
Beendet der Bundesrat wegen dieser konkreten Entwicklung seine passive Beobachtung, oder riskiert er durch die Ablehnung meiner Motion einen massiven Pull-Effekt gegenüber Deutschland und Österreich zulasten unserer Gemeinden?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Verabschiedung der neuen Rückkehr-Verordnung wird die EU die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten schaffen. Dabei wird es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handeln. Die Schweiz hat nach Notifizierung der neuen Rückkehr-Verordnung gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit für die Umsetzung ins nationale Recht. Der Bundesrat verschliesst sich der Idee der Rückkehrzentren nicht, sondern wird die Opportunität einer Beteiligung prüfen, sobald sich Pilotprojekte zu Return Hubs als nachhaltig umsetzbar herausstellen. Mit dem Start der Umsetzung des Migrations- und Asylpakts am 12. Juni 2026 erhalten die EU- und Schengen-Staaten zudem bereits jetzt weitere Instrumente, um die Sekundärmigration einzudämmen.