Lexipedia

26.7562 · Fragestunde. Frage · 2026-06-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

«Der Bundesrat steht unter Handlungsdruck, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Wenn er Art. 89 der CO2-VO dahingehend ändern würde, dass die Kompensationssätze auf das gesetzlich zulässige Maximum erhöht würden, wie viel Geld könnte der Bund sparen im Vergleich zum Zukauf von weiteren CO2-Zertifikaten durch den Bund?»

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die CO2-Verordnung (Art. 89) bereits so ausgestaltet, dass unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen die maximale Klimawirkung erzielt wird. Der gesetzliche Kompensationsaufschlag ist auf 5 Rappen pro Liter Treibstoff begrenzt (Art. 28c CO2-Gesetz). Dieser Spielraum wird bereits vollständig ausgeschöpft. Die Kompensationssätze steigen gestaffelt auf 50 Prozent im Jahr 2030, mit einem Inlandanteil von mindestens 12 Prozent. Damit sollen einerseits bestehende inländische Projekte weitergeführt und andererseits durch Auslandprojekte (ca. 35 CHF/t CO2) eine maximale Klimawirkung pro eingesetzten Franken erzielt werden.