90.271 · Parlamentarische Initiative · 1990-12-14
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.
Im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird die Rechtsstellung der Beamten der Ueberklasse in einem besonderen Abschnitt umschrieben, der dem Bundesrat flexibleres Handeln erlaubt.
Dabei sind insbesondere vorzusehen, dass
1. der Bundesrat Beamte der Ueberklasse entweder beamtenrechtlich oder obligationenrechtlich anstellen kann;
2. der Bundesrat ermächtigt wird, mit einer Zweidrittels-Mehrheit im Bundesrat das Dienstverhältnis aller Beamten der Ueberklasse jederzeit aufzulösen, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durchführen oder Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.