91.405 · Parlamentarische Initiative · 1991-01-21
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.
Artikel 84 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 ist in dem Sinne zu ändern, dass es der Arbeitslosenversicherung ermöglicht wird, eine eigene Ausgleichsfondsverwaltung einzurichten und ihre Mittel direkt anzulegen, wobei die gleichen Regeln anwendbar wären, die heute für den AHV-Fonds gelten.