93.3127 · Motion · 1993-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit der kürzlichen Treibstoffzollerhöhung aber auch mit der vorgesehenen zukünftigen Zweckbindung der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe an die Bestimmungen von Artikel 36ter der Bundesverfassung ist die Kritik an einer einseitig strassenfördernden Politik noch verstärkt worden.
Der Bundesrat wird eingeladen, die sich auf Artikel 36ter stützenden Folgeerlasse derart auszugestalten, dass
a. der heute bereits bestehende Verfassungsspielraum zugunsten der Verwendung der Treibstoffgelder auch ausserhalb des Strassenbaus (insbesondere im Umweltbereich) anteilmässig massiv gestärkt wird;
b. die Zweckbestimmung auch im Hinblick auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrstrennung/Kombinierter Verkehr u.a.m.) wirkungsvoller zum Zuge kommt.
Mittelfristig hat der Bundesrat eine erneuerte Verfassungsgrundlage vorzubereiten, welche die heutige Zweckbindung durch eine Bestimmung ablöst,
c. nach der die Mittelverwendung zur Deckung sämtlicher durch den Verkehr entstehenden Kosten (inklusive sog. externer Kosten) ermöglicht wird;
d. damit ein allfälliger (nach der Deckung der direkten und externen Kosten verbleibender) Reinertrag nach den Grundsätzen eines Oekobonus zurückerstattet werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Buchstaben a und b abzuschreiben, den Buchstaben c in ein Postulat umzuwandeln und den Buchstaben d abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Buchstaben a und b abzuschreiben, den Buchstaben c in ein Postulat umzuwandeln und den Buchstaben d abzulehnen.