93.3206 · Motion · 1993-04-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
die Gewährung von Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes von einer verbindlichen Zusicherung der Bezüger abhängig gemacht wird, dass auf dem Betrieb kein Embryotransfer (ET) betrieben wird und
dass den Zuchtverbänden, die ihre Leistungen auch für Tiere aus Embryotransfer erbringen, sämtliche Bundesbeiträge gestrichen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.