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93.3224 · Motion · 1993-04-28

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem Katastrophenhilfskorps verfügt die Schweiz über international anerkannte qualifizierte Instrumente zur Erreichung der Ziele, die sich Bundesrat und Parlament mit dem Bericht zur Sicherheitspolitik auf internationaler Ebene gesetzt haben.Heute fehlen in diesen Organisationen oft erfahrene und gut ausgebildete Aerzte, weshalb wichtige humanitäre Aufgaben, vor allem bei Notfall-Einsätzen, nicht wahrgenommen werden können.

Für diese Missionen (idR 2-12 Wochen) könnten die notwendigen Spezialärzte aus der freien Praxis und aus Spitälern dann gefunden werden, wenn diese Dienste an die Dienstpflicht angerechnet würden. Art. 18 Abs. 1 BV steht einer solchen Anrechnung nicht entgegen, da diese friedenserhaltenden Einsätze offenkundig im sicherheitspolitischen Interesse unseres Landes liegen. Erfahrungen, welche von Aerzten in Krisen- und Kriegsgebieten gewonnen werden, kämen überdies später der Ausbildung der militärischen Sanitätsdienste in der Schweiz zugute.

Die ärztliche Versorgung in Schulen und Kursen würde darunter nicht leiden, da in den meisten Fällen diese Versorgung durch Vereinbarungen mit den Zivilärzten und Spitälern vor Ort ohne weiteres gewährleistet werden könnte.

Da die jetzigen rechtlichen Regelungen und deren Handhabung durch die Verwaltung, die Rekrutierung von Aerzten für friedenserhaltende Aktionen stark erschweren, möchte ich den Bundesrat einladen, die entsprechenden Aenderungen zu veranlassen und - soweit erforderlich - den eidg. Räten die notwendigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Humanitäre Einsätze von Schweizer Aerzten im Ausland. Anrechnung an die Dienstpflicht | Lexipedia | Lexipedia