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93.3431 · Motion · 1993-09-29

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des Militärgesetzes (Armee 95) auch Artikel 10 der Militärorganisation zu ändern, in dem Sinne, dass der Zwang zur Weiterbildung zum Korporal abgeschafft wird.

Begründung

Artikel 10 der geltenden Militärorganisation sieht vor, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, ein Kommando oder eine Funktion zu übernehmen und den dafür notwendigen Dienst zu leisten.

Am häufigsten zur Anwendung kommt offenbar diese Zwangsmöglichkeit gegenüber Rekruten, die gezwungen werden, Korporal zu werden. Andere Chargen scheinen attraktiv genug zu sein, um stets genügend Anwärter anzuziehen. Statt sich Gedanken darüber zu machen, warum die Korporalscharge in rund einem Drittel der Fälle nur mit Zwang besetzt werden kann, greift man zum Mittel des gesetzlichen Zwangs.

Dabei stehen bei den Rekruten oft gewichtige berufliche und persönliche Gründe einer zeitaufwendigen Weiterausbildung im Wege. Erfahrungsgemäss bringt der Zwang zum Weitermachen willige junge Leute in ernsthafte Gewissenskonflikte.

Es muss davon ausgegangen werden, dass in den militärischen Schulen die Verantwortlichen ihre Führungsbefähigung eigentlich gerade dadurch unter Beweis stellen müssten, dass es ihnen gelingt, die nötige Anzahl geeigneter Korporalsanwärter durch Motivation zu gewinnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

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