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94.3538 · Postulat · 1994-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob nicht in den Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesetz, Bereich Fleischhygiene, das Prinzip der obligatorischen Lebendviehschau inklusive Tierschutzkontrolle verankert werden kann.

Begründung

Die Schlachttieruntersuchung kurz vor der Schlachtung ist ein Grundsatz einer seriösen Tierkörper- und Fleischuntersuchung. Gerade am lebenden Tier sind viele Veränderungen noch erkennbar, die während dem Schlachtvorgang durch Entfernen verdeckt werden können. Die Tierschutzkontrolle ist ein Garant dafür, dass im Schlachthof anständig mit Tieren umgegangen wird. Zudem lässt die Lebendviehkontrolle Rückschlüsse auf die Behandlung der Tiere beim Bauern und auf dem Transport zu. Ausnahmeregelungen für kleine ländliche Metzgereibetriebe können in Form von Weisungen durch den Bund erlassen werden.

Antrag des Bundesrates

Annahme

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