94.3580 · Motion · 1994-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung (BV) sowie Artikel 21 und 22 des Treibstoffzollgesetzes leistet der Bund Beiträge an den Transport begleiteter Motorfahrzeuge zu Tarifverbilligungen, die im verkehrs- und umweltpolitischen Interesse liegen.
Obwohl die Finanzierung der Beiträge durch zweckgebundene Treibstoffzolleinnahmen gewährleistet ist, liess sich der Bundesrat in der Anwendung der Bundesverfassung und der Gesetzesbestimmungen zunehmend von finanzpolitischen statt von verkehrs- und umweltpolitischen Überlegungen leiten, was nicht dem Sinn und Zweck der rechtlichen Grundlagen entspricht.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht:
1. ein Konzept zu erarbeiten, gemäss welchem Beiträge ausgerichtet werden, soweit die volle Eigenwirtschaftlichkeit bei verkehrs- und umweltpolitisch zweckmässigen Verladegebühren nicht erreicht wird;
2. dem Parlament die zu diesem Zwecke notwendigen Aenderungen der Ausführungsgesetzgebung zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.