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95.066 · Geschäft des Bundesrates · 1995-09-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Bundesbeschlüsse vom 13. September 1995 betreffend die Briefwechsel über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV)

Ausgangslage

Infolge eines Entscheids des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, wonach ein internationaler Beamter, der wegen unzumutbarer Doppelbelastung von den schweizerischen Sozialversicherungen befreit ist, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, teilten die internationalen Organisationen mit, dass sie aufgrund der Freiheit und Unabhängigkeit, die ihnen im Gaststaat zustehen, in eine solche Unterstellung nicht einwilligen könnten.

Der Bundesrat schlug ihnen darauf vor, das Problem durch eine Ergänzung der Sitzabkommen mittels Abschluss eines Briefwechsels zu lösen.

Gemäss dem Abkommen sind die internationalen Beamten schweizerischer Nationalität nicht mehr obligatorisch den schweizerischen Sozialversicherungen angeschlossen. Sie können aber freiwillig der AHV/IV/EO/ALV oder nur der ALV beitreten. Das Abkommen regelt auch die Stellung der Ehegatten internationaler Beamter schweizerischer Nationalität.

Der Bundesrat schlägt der Bundesversammlung eine Kompetenzdelegation vor, die den Abschluss solcher Abkommen mit internationalen Organisationen ermöglicht, die sich künftig in der Schweiz niederlassen.

Verhandlungen

Die beiden Räte stimmten den beiden Bundesbeschlüssen ohne weitere Diskussion zu.

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