95.305 · Standesinitiative · 1995-06-30
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, schlägt der Bundesversammlung vor, durch eine Aenderung von Artikel 64bis der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung im Gebiete der Strafprozessordnung zu erteilen.