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95.3577 · Postulat · 1995-12-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich lade den Bundesrat ein zu prüfen, ob beim Vollzug der Mehrwertsteuer nicht auf die Unterstellung der Spitex-Dienste unter die Mehrwertsteuer verzichtet werden soll.

Begründung

Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer setzte die kantonalen Stellen davon in Kenntnis, dass die Spitex-Dienste für den nicht der Heilbehandlung und Pflege zugeordneten Tätigkeitsanteil ab dem 1. Januar 1996 der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen.

Nachdem die Pflegeheime sinnvollerweise von der Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ausgenommen sind, und die Leistungen im Falle der Betreuung durch Spitex-Dienste dieselben sind wie jene für die Betreuung in Pflegeheimen, macht diese Ungleichbehandlung wenig Sinn.

In den Kommentaren und Broschüren zur Mehrwertsteuer wurde immer ganz eindeutig festgehalten, dass die Spitex-Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterstellt würden. Die gemachte Kehrtwendung verstösst wider Treu und Glauben, zumal die Ziffern 3 und 7 von Artikel 14 der Mehrwertsteuerverordnung eine durchaus ausreichende Grundlage für die Befreiung der Spitex-Dienste von der Mehrwertsteuer bieten.

Wir alle, an der Front mit den vielen sozialmedizinischen Regionalzentren, wollen uns einsetzen, durch die Durchsetzung eines wirksamen und koordinierten Pflegeleistungsnetzes zur Kostendämmung im Gesundheitswesen beizutragen. Die Spitex-Dienste sind ein wichtiges Glied in dieser Kette und verdienen keine Schlechterbehandlung als die übrigen Dienste im Dienste der Kranken und Pflegebedürftigen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dieses kann im Rahmen der Vorarbeiten für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer geprüft werden.

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