95.410 · Parlamentarische Initiative · 1995-06-14
Erledigt
Ausgangslage
Die Initiative fordert die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (Stasi) in der Schweiz.
Im Bericht der Kommission für Rechtsfragen (RK) des Nationalrats wird festgehalten, dass sich die Untersuchung nicht nur auf die Tätigkeiten der Stasi beschränken sollten, sondern auch andere Organe einschliesst. Es wird eine historische und keine strafrechtliche Aufarbeitung angestrebt. Die Kommission beantragt, dem vorliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eine Kommissionsminderheit hält es nicht für angebracht, auf diese Vorlage einzutreten. Sie beantragt dafür, den Bundesrat mit einer Motion zu den diplomatischen Schritten zu veranlassen, welche nötig sind, damit die Schweiz Zugang zu den Dokumenten im Ausland enthält (Vorschlag der Minderheit später zurückgezogen).
Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme die Aufklärung der Aktivitäten der Stasi in der Schweiz, signalisiert jedoch gleichzeitig Skepsis und Zurückhaltung. Er spricht dem Anliegen seine Berechtigung nicht ab, zweifelt aber daran, dass es sich dabei um eine vordringliche staatliche Aufgabe handelt. Sofern diese Beziehungen unverjährte kriminelle Aktivitäten beträfe, sei deren Aufklärung Sache der Strafverfolgungsbehörden. Wenn es aber lediglich um historische Aufklärung gehe, dann sei seiner Meinung nach eher die Geschichtswissenschaft zuständig.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/"Stasi") der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Schweiz.
Durch diesen Sonderbeauftragten bzw. dessen Behörde sind insbesondere zu untersuchen:
- die Tätigkeit von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern für das MfS als so genannte informelle Mitarbeiter (IM) oder Agenten;
- die Rolle von in der Schweiz domizilierten Firmen im Zusammenhang mit MfS-Aktivitäten in der Schweiz; die Beteiligung von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern an solchen Firmen;
- die Beeinflussung und Unterwanderung politischer Parteien und anderer Interessenorganisationen in der Schweiz durch das MfS bzw. deren personelle und finanzielle Beziehungen zur ehemaligen DDR und zu anderen Ostblockstaaten;
- die Bespitzelung, Bedrohung und Beeinflussung kirchlicher Organisationen und religiöser Vereinigungen in der Schweiz durch das MfS;
- nachrichtendienstliche Tätigkeiten des MfS gegen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft; die Tauglichkeit der schweizerischen Abwehrmassnahmen gegen solche ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten.
Der Sonderbeauftragte hat die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit umfassend über seine Erkenntnisse und Massnahmen zu orientieren.
Begründung
Während Jahrzehnten ging von der ehemaligen DDR und deren Regime eine ausgeprägte Spionagetätigkeit aus. Im Inland wie im Ausland wurden Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen systematisch bespitzelt. Ebenso wurde der internationale Terrorismus durch die DDR gedeckt und unterstützt. Federführend war dabei insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit, besser bekannt unter dem Namen Stasi. Die Aktivitäten der Stasi erstreckten sich auch auf die Schweiz. Auch unser Land war Ziel von Bespitzelungen und Einflussversuchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Netz von Beziehungen zu einzelnen Personen, Organisationen und Firmen in der Schweiz bestanden hat.
Seit dem Fall der Berliner Mauer konnten Archive und andere Quellen der ehemaligen DDR nach und nach erschlossen werden. Es bestehen heute vielfache Möglichkeiten, Licht ins bisher bestehende Dunkel der Machenschaften der Stasi zu bringen. Es ist für die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte, aber auch um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, von grosser Bedeutung, dass die Schweiz Untersuchungen in diesem Bereich einleitet und Erkenntnisse aus dieser Periode zieht. Es wäre nicht einzusehen, weshalb hier andere Massstäbe angesetzt werden sollten als beispielsweise bei der so genannten Fichenaffäre. Auch im Zusammenhang mit den Stasi-Aktivitäten sind deshalb unverzüglich eine gründliche Untersuchung und Aufarbeitung der vorhandenen Tatsachen angezeigt.
Verhandlungen
Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Nationalrates war sich bei der Vorprüfung der Initiative einig, dass die systematische Tätigkeit der DDR-Organe gegen die Schweiz nach Möglichkeit aufgedeckt und publiziert werden sollte. Die Kommissionsmehrheit gewichtete jedoch formalrechtliche Hürden und erfahrungsgemässe Schwierigkeiten bei früheren Anfragen in Deutschland als schwerwiegender als das Interesse an einer historischen Aufklärung. Die Minderheit der RK schlug vor, der Initiative Frey Folge zu geben, weil die historische Aufklärung wichtiger sei als die praktischen Schwierigkeiten, die auftauchen könnten. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Minderheit mit 80 zu 76 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
Die Mehrheit der RK des Ständerates beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie vertrat die Auffassung, dass es grundsätzlich falsch sei, wenn der Staat sich laufend in die historische Wahrheitsfindung einmischen würde. Weitere Argumente waren Schwierigkeiten mit dem Datenschutzgesetz und die Tatsache, dass sich in der Zwischenzeit das Bedrohungsbild der Schweiz verändert hat. Mit 23 zu 9 Stimmen beschloss der Ständerat, nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten.
Der Nationalrat hielt seinerseits am Eintreten auf die Vorlage fest und stimmte dem Vorschlag der Kommission erneut deutlich mit 106 zu 17 bei 7 Enthaltungen zu.
Im Gegensatz dazu bestätigte der Ständerat, dass er klar mit 29 zu 4 Stimmen nicht auf den Bundesbeschluss eintreten wollte. Damit war das Geschäft definitiv erledigt.