Lexipedia

96.086 · Geschäft des Bundesrates · 1996-11-06

Departement des Innern

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Beschlussesentwurf vom 6. November 1996 betreffend ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit

Ausgangslage

Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der ehemaligen Tschechoslowakei waren bis 1986 durch ein Abkommen geregelt, bis unser Partner dieses 1986 aus wirtschaftlichen Gründen kündigen musste. Anfang der neunziger Jahre bekundeten beide Parteien ihr Interesse am erneuten Abschluss einer vertraglichen Regelung und leiteten Verhandlungen ein. Wegen der Teilung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik in zwei unabhängige Staaten mussten die Verhandlungen ab 1993 getrennt geführt werden.

Für slowakische Staatsangehörige gilt in der schweizerischen Sozialen Sicherheit derzeit die gleiche Regelung wie für die Angehörigen anderer Staaten, mit denen wir kein Abkommen geschlossen haben. Die 10. AHV-Revision erleichtert zwar in der Schweiz die Entstehung des Anspruchs auf Renten, erlaubt aber nicht deren Auslandszahlung.

Das Abkommen erfasst die Versicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität sowie die Krankenversicherung.

Verhandlungen

Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.