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96.302 · Standesinitiative · 1996-05-09

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton St. Gallen die Bundesversammlung, die seequerende Staatsstrasse Nr. 17/21 Rapperswil (heutiger Seedamm) in das Nationalstrassennetz oder in eine höher klassierte eidgenössische Hauptstrasse aufzunehmen, allenfalls durch entsprechende Gesetzesänderungen. Ebenfalls ist die Anwendung des "Road Pricing" zu prüfen.

Aufnahme der Staatsstrasse über den Seedamm Rapperswil SG in das Nationalstrassennetz | Lexipedia | Lexipedia