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96.3580 · Postulat · 1996-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, die Rechtsgrundlagen im Treibstoffzollgesetz und/oder im Subventionsgesetz so abzuändern, dass künftig bei Neubau- und Unterhaltsprojekten von Nationalstrassen sowie Neu- und Ausbauten von Hauptstrassen sowohl der Bund als auch die Kantone den Anteil des anderen gegen Verzinsung bevorschussen können.

Begründung

Artikel 9 des Treibstoffzollgesetzes ermöglicht im Bereich der Nationalstrassen eine Bevorschussung durch den Bund. Das Gegenstück, nämlich eine Bevorschussung durch den Kanton, fehlt. Im Bereich der Hauptstrassen gibt es überhaupt keine analoge Regelung. Das gilt es zu korrigieren, denn es ist in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen, dass ein Projekt wegen Finanzengpässen auf der einen oder anderen Seite verzögert wurde. Bund und Kantone müssten die Möglichkeit haben, je nach Interessenlage eine derartige Verzögerung durch ein vorübergehendes verstärktes Engagement zu vermeiden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

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