96.409 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-20
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:
Das Fernmeldegesetz vom 21.06.1991 wird wie folgt geändert:
Artikel 13 Absatz 1bis (neu)
Der Abonnent kann verlangen, dass er nicht ins Abonnentenverzeichnis aufgenommen wird.
Artikel 13 Absatz 2
Der Bundesrat kann die Verwendung von Angaben regeln, die den Verzeichnissen zugrunde liegen.