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96.451 · Parlamentarische Initiative · 1996-10-07

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:

Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen, dass:

a. der Einsatz von Sachverständigen zur Beweisaufnahme im Auftrag einer parlamentarischen Untersuchungskommission geregelt wird, indem die Befugnisse der Sachverständigen und die Pflichten der Befragten diesen gegenüber umschrieben werden;

b. eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage dafür besteht, dass von einer parlamentarischen Untersuchungskommission befragte Personen zur absoluten Verschwiegenheit über diese Befragungen verpflichtet sind.

Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren | Lexipedia | Lexipedia