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96.454 · Parlamentarische Initiative · 1996-10-07

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:

Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Koordination unter den Kontrollkommissionen, beispielsweise durch eine Präsidentenkonferenz, besser gewährleistet und der Einsatz von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie deren Einsichts- und Auskunftsrechte geregelt werden.