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97.082 · Geschäft des Bundesrates · 1997-11-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 19. November 1997 über das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Ausgangslage

Am Wiener Gipfeltreffen vom 9. Oktober 1993 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates beschlossen, das Ministerkomitee zu beauftragen, rasch ein Rahmenübereinkommen zu erarbeiten, in dem die Grundsätze umschrieben werden, die von den Mitgliedstaaten zur Gewährleistung des Schutzes nationaler Minderheiten einzuhalten sind. Das Rahmenübereinkommen wurde am 1. Februar 1995 zur Unterschrift aufgelegt. Sein Ziel ist es, interne oder zwischenstaatliche Spannungen zu vermeiden oder zu vermindern, die durch das Fehlen eines Schutzes der Minderheiten insbesondere in Zentral- und Osteuropa entstehen können.

Die Ziele und Prinzipien des Rahmenübereinkommens sind schon heute in weitem Masse von den Bestimmungen der Bundesverfassung und der massgeblichen Erlasse sowie den internationalen Instrumenten, die für die Schweiz Gültigkeit haben, gedeckt. Trotzdem hat der Bundesrat vor, anlässlich der Ratifikation zwei Erklärungen bezüglich des Anwendungsbereiches des Rahmenübereinkommens und der anwendbaren Grundsätze im Bereich der Sprachen abzugeben.

Mit der Ratifikation des Rahmenübereinkommens bestätigt die Schweiz ihr traditionelles Engagement auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Minderheitenschutzes, der einen integralen Bestandteil der Menschenrechte bildet.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Übereinkommen oppositionslos zu.

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