97.3385 · Motion · 1997-05-29
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat arbeitet eine Gesetzesgrundlage aus, wonach in ausserordentlichen Situationen die Führung der Information durch den Bundespräsidenten wahrzunehmen ist. Er wird dabei von einem Informationsverantwortlichen des Bundesrates unterstützt, welcher gegenüber den Informationsverantwortlichen der Departemente weisungsberechtigt ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.