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97.3475 · Motion · 1997-10-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung im In- und Ausland in die Bundesverfassung aufzunehmen.

Begründung

Die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in der Innen- und Aussenpolitik wird eine der wichtigen Aufgaben der nahen Zukunft sein. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Verfassung die entsprechenden Inhalte aufweist, welche sicherstellen, dass der Bund eine aktive und kohärente Aussenpolitik verfolgt.

Die Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden, die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat, die Förderung der Wohlfahrt und des Abbaus sozialer Gegensätze sowie der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen sind dabei wichtige Elemente, die es in der Verfassung zu verankern gilt.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Das Anliegen soll im Rahmen der laufenden Revision der Bundesverfassung (Vorlage A) verwirklicht werden.