97.417 · Parlamentarische Initiative · 1997-04-28
Erledigt
Ausgangslage
Nationalrätin Anita Thanei (S, ZH) verlangt mit ihrer Parlamentarischen Initiative vom 28. April 1997, Artikel 343 Abs. 2 des Obligationenrechts so zu ändern, dass die Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos sind (im geltenden Recht: 20'000 Franken).
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Die Bestimmungen des Zehnten Titels des Obligationenrechtes sind dahingehend zu ändern, dass Verfahren betreffend Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken kostenlos sind.
Begründung
Die Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren ist im Jahre 1972 auf 5000 Franken festgelegt worden. Zwölf Jahre später wurde sie aufgrund der Teuerung auf 20 000 Franken angehoben. In der Zwischenzeit ist diese Streitwertgrenze zufolge der Teuerungsentwicklung sowie der Entwicklung der Löhne mehr als überholt, weshalb sie dringend angepasst und mindestens auf 30 000 Franken angehoben werden muss.
Verhandlungen
Dem Mehrheitsantrag seiner Kommission für Rechtsfragen folgend, beschloss der Nationalrat mit 79 zu 78 Stimmen, dieser Initiative Folge zu geben. Der hierauf von der Rechtskommission ausgearbeitete Vorentwurf zu einer entsprechenden Gesetzesänderung fand in der Vernehmlassung ein vorwiegend positives Echo.
Im Nationalrat machte die Minderheit der Kommission geltend, dass eine höhere Streitwertgrenze eine Zunahme der Fallzahlen mit sich bringen könnte. Die Kommissionsmehrheit befand demgegenüber, dass "alle Personen, die arbeitsrechtliche Forderungen stellen, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln den gleichen Zugang zum Recht haben sollten". Der Nationalrat schloss sich der Kommissionsmehrheit an und sprach sich mit 87 zu 64 Stimmen für diese Gesetzesvorlage aus.
Der Ständerat stützte diese Argumente und folgte dem Nationalrat mit 27 zu 11 Stimmen.