97.429 · Parlamentarische Initiative · 1997-05-29
Erledigt
Zusammenfassung
Bericht und Gesetzesentwurf der GPK-NR vom 29.05.1997
Ausgangslage
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates unterbreitet gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende parlamentarische Initiative:
Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 wird wie folgt geändert:
Art. 10bis .
Der Bundesrat bestimmt eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher. Diese oder dieser informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit. Sie oder er koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.
Der Bundesrat begrüsste und unterstützte den neu vorgeschlagenen Artikel.
Wortlaut
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates unterbreitet gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende parlamentarische Initiative:
Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 wird wie folgt geändert:
Art. 10bis
Der Bundesrat bestimmt eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher. Diese oder dieser informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit. Sie oder er koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.
Verhandlungen
Im Nationalrat habendie Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission betont, wie wichtig es ist, dass sich der Bundesrat - insbesondere in Krisenzeiten - der Bevölkerung durch klare und einheitliche Informationen als Behörde zeigt, die mit einer Stimme spricht. Der Rat hat der Vorlage diskussionslos zugestimmt.
Der Ständerat ist seiner Kommission gefolgt, welche vorschlug, dass die Bundesratssprecherin oder der Bundesratsprecher aus den leitenden Mitgliedern der Bundeskanzlei zu wählen sei. Der Nationalrat hat sich diesem Entscheid angeschlossen.