98.008 · Geschäft des Bundesrates · 1998-01-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 19. Januar 1998 zur Änderung des Patentgesetzes
Ausgangslage
Die vorgeschlagene Teilrevision des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 (PatG; SR 232.14) dient der Einführung sogenannter ergänzender Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel. Für das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels in der Schweiz bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Diese für die Marktzulassung notwendige Bewilligung wird oft erst Jahre nach dem Beginn der Patentdauer (Zeitpunkt der Anmeldung zum Patent) erteilt, so dass in tatsächlicher Hinsicht ein wesentlicher Teil der Schutzdauer verloren geht. Die ergänzenden Schutzzertifikate sollen diesen Verlust an effektiver Patentschutzdauer wenigstens teilweise wettmachen, indem eine die Patentdauer ergänzende Schutzfrist gewährt wird. Angesichts der Einführung eines Zertifikats für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes ist es notwendig, für diesen wichtigen Wirtschaftszweig den gleichen Schutz vorzusehen, wie er bereits für Arzneimittel aufgrund der am 1. September 1995 in Kraft getretenen Artikel 140a-140m, 146 und 147 des Patentgesetzes besteht.
Verhandlungen
Der Ständerat hiess die Vorlage einstimmig gut. Peter Bieri (C, ZG) hielt fest, dass die Schweiz ein weiteres Mal einen Rechtsakt der EU nachvollzieht, dies zwar autonom, jedoch ohne Mitbestimmungsmöglichkeit.
Im Nationalrat wurde die Vorlage diskussionslos gutgeheissen.