98.1136 · Einfache Anfrage · 1998-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Art. 19 und 20 des KVG über die Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten sehen die Gründung einer Institution zu diesem Zweck vor, die durch einen obligatorischen Jahresbeitrag aller Versicherten finanziert wird. Gestützt auf Art. 32 Abs. 4 des Geschäftsreglementes des Nationalrates, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Besteht diese Institution bereits?
2. Wer sind die Mitglieder des leitenden Organs?
3. Wie hoch ist das Jahresbudget, über das sie verfügt?
4. Wie gedenkt sie, die Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten voranzutreiben?
5. Wurden bereits Projekte lanciert? Wenn ja, welche?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Stiftung für Gesundheitsförderung mit Sitz in Lausanne wurde von den Krankenversicherern und den Kantonen mit den im KVG festgelegten Aufgaben betraut.
2. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats entspricht Artikel 19 Absatz 3 KVG (siehe beiliegende Liste).
3. bis 5. Der Bundesrat hat aufgrund des vom Stiftungsrat vorgelegten Tätigkeitsprogramms dem jährlichen Beitrag pro Versicherten von Fr. 2.40 zugestimmt und zwar für 1998, 1999 und 2000. Somit stehen jährlich rund 17 Mio. für eine umfassende Information der Bevölkerung und für Schwerpunktprogramme zur Verfügung, die noch ausgearbeitet werden oder als Teilprojekte bereits angelaufen sind. Diese Schwerpunktprogramme sind:
a) Bewegung, Ernährung, Entspannung
Neue auf internationaler Ebene durchgeführte Untersuchungen haben gezeigt, dass durch diese Art von Programmen sogar schweren Erkrankungen, wie etwa gewissen Krebsleiden, vorgebeugt werden kann.
b) Arbeit und Gesundheit
Die gesundheitlichen Auswirkungen der strukturellen und organisatorischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt stehen im Brennpunkt der Aktualität. Sie manifestieren sich dadurch, dass immer häufiger die verschiedenen Zweige der sozialen Sicherheit beansprucht werden. Ein Beitrag in diesem Bereich ist sehr erwünscht. Die Koordination mit den in diesem Fachgebiet tätigen Einrichtungen wird angestrebt.
c) Gesundheitsförderung bei Jugendlichen
Aus den in der Schweiz durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass Probleme der Jugendlichen zu Verhaltensweisen führen, die sich nachteilig auf ihre Gesundheit auswirken (Abhängigkeiten, Suizidversuche, Unfälle).
Stiftungsrat / Conseil de fondation
Abelin Theodor, Prof. Dr. med., Leiter Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern, Bern
*Braun Thomas K., Bereichsleiter Krankheit/Unfall Schweizerische Vereinigung privater Kranken-
und Unfallversicherer PKU, Zürich
Brentano-Motta Max Dr., Präsident Schweizerischer Apothekervereins, Bern
Brunner Hans Heinrich, Dr. med., Präsident Verbindung der Schweizer Ärzte FMH, Bern
Dalvit Gisela, Geschäftsführerin der Schweizerischen Rheumaliga, Zürich
*Diener Verena, Regierungsrätin, Vorsteherin Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Zürich
*Fellmann Klaus, Regierungsrat, Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern, Luzern (Präsident)
*Hartmann Diethelm Wolfgang, Dr. med. PD stellvertretender Direktor Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern
Kramer Urs, stellvertretender Generalsekretär, Schweizerische Konferenz der kant. Erziehungsdirektoren, Bern
Manser Manfred, Vorsitzender der Konzernleitung Helsana Versicherungen AG, Zürich
*Müller Ueli, Verwaltungsratspräsident Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK, Solothurn
Müller-Angst Monika, Zentralpräsidentin Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger SBK, Bern
Revaz Pierre-Marcel, Directeur général Mutuelle Valaisanne, Sion
Rochat Charles-Louis, Conseiller d"Etat, Département de la santé, Lausanne
Stadler Bruno, Direktionspräsident CSS, Luzern
*Tille Marianne, secrétaire générale de la Fédération romande des consommateurs, Lausanne
*Wüthrich Peter, Dr. Direktor Schweizerische Unfallversicherungsanstalt suva, Luzern
* Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses / Membres du Comité
Antwort des Bundesrates.