98.300 · Standesinitiative · 1998-01-21
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Zürich, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, schlägt der Bundesversammlung vor, die Cannabisprodukte ersatzlos aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen, wobei eine Qualitätskontrolle, staatlicher Vertrieb und geeignete Jugendschutzmassnahmen begleitend anzuordnen sind.