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98.302 · Standesinitiative · 1998-09-09

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung schlägt der Kanton Solothurn die folgende Standesinitiative vor:

Art. 49, Abs. 1 KVG ist so zu ändern, dass die direkte Spitalsubventionierung durch die Kantone abgeschafft und die volle Kostendeckung (inkl. Investitionen) durch die Versicherungspauschalen gewährleistet wird.

Abschaffung der direkten Spitalsubventionierung durch die Kantone (Art. 49 Abs. 1 KVG) | Lexipedia | Lexipedia