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98.3201 · Motion · 1998-04-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für Besitzesstörungen durch unbefugtes Abstellen und Deponieren von Gegenständen im Eingangsbereich des Parlamentsgebäudes ein richterliches Verbot mit angemessener Strafandrohung erwirkt wird.

Begründung

Der Vorplatz vor dem Haupteingang des Bundeshauses wird - vor allem während der Sessionen des Parlamentes - immer häufiger zum Aufstellen von sogenannten "Gegenständen" verwendet. In der Regel soll mit diesen Aktionen, die entweder von Gruppen oder von einzelnen durchgeführt werden, provoziert, protestiert oder manifestiert werden. Dieser Ort vor dem Bundeshaus, welchem eine grosse Repräsentationsfunktion zukommt, wird vor allem deshalb gewählt, weil man hier, wie sonst nirgends, einen überdurchschnittlich hohen Beachtungsgrad zu erzielen hofft, die Chance auf einen "Auftritt" in elektronischen Medien und Grossprintmedien beträchtlich ist und man sich oder das Anliegen damit ganz besonders vorteilhaft vermarkten kann. Ist das nicht ein klarer Missbrauch eines Standortes? Solche Aktionen sind aber auch ein Ausdruck wachsender Respektlosigkeit gegenüber öffentlichen Gütern, gegenüber dem Staat und seinen Institutionen.

Es gibt kaum einen andern Staat, in welchem vor Regierungs- oder Parlamentsgebäuden ähnliche Missbräuche hingenommen werden. Ausländische Besucher, aber ebenso Bürger unseres Landes können immer weniger begreifen, dass Bundesbern nichts Wirksames gegen solches Tun unternimmt. Nicht zuletzt ist beim Bundeshaus zudem noch der Aspekt der Verkehrssicherheit mitzuberücksichtigen.

Wer auf demselben Vorplatz vor dem Haupteingang seinen Wagen parkiert, wird verzeigt und hat eine saftige Busse zu zahlen. Dasselbe muss auch für andere missbräuchliche und illegale Nutzungen gelten. Mit besonderer Konsequenz und ohne Wenn und Aber!

Antrag des Bundesrates

Das Büro des Nationalrates beantragt, die Mo anzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Büro des Nationalrates beantragt, die Mo anzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

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