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98.3277 · Postulat · 1998-06-23

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass Verletzungen der CO2-Ländervereinbarungen gemäss Kyoto-Protokoll vom 10. Dezember 1997 in einem internationalen Schiedsgerichtsverfahren untersucht und die fehlbaren Länder mit einer Sanktion belegt werden.

Begründung

Das Protokoll von Kyoto bringt zum ersten Mal zum Ausdruck, dass die Länder verpflichtet sind, die vereinbarten CO2-Emissionsreduktionen einzuhalten (Art. 4 Ziff. 6). Es fehlen bisher sowohl die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Sanktion und ein (gerichtliches) Organ, das feststellt, ob diese Verpflichtungen eingehalten sind, und Massnahmen gegen säumige Länder verfügen kann. Eine rechtliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeit gilt als lex imperfecta. Die Schweiz sollte sich daher darum bemühen, die in Kyoto erzielten Vereinbarungen in einem nächsten Schritt für die Länder verbindlich zu gestalten. Dazu braucht es (in Analogie zur WTO) vor allem ein Konfliktbeilegungsverfahren. Es ist zu überlegen, ob ein separates Schiedsgericht zu schaffen ist oder ob bereits bestehende internationale Panel diese Aufgabe übernehmen könnten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

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