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98.418 · Parlamentarische Initiative · 1998-06-17

Erledigt

Ausgangslage

Diese parlamentarische Initiative (98.418) verlangt im Hinblick auf eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik, wie sie in der neuen Bundesverfassung und in Artikel 47 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 verankert ist, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament genehmigt werden. Bisher konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz über die Teilnahme der Schweiz an diesen Kapitalerhöhungen entscheiden.

Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991 (Mitwirkungsgesetz; SR 979.1) war er einzig verpflichtet, die Bundesversammlung vorgängig darüber zu informieren. Fortan soll der Bundesrat das Parlament nicht mehr bloss informieren, sondern auch dessen Genehmigung einholen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods soll so revidiert werden, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament zu genehmigen sind.

Begründung

Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods ermächtigt den Bundesrat zum Abschluss von Verträgen über Kapitalaufstockungen unter vorgängiger Information der Bundesversammlung.

Diese Kompetenzregelung ist im Hinblick auf die globale wirtschaftspolitische Bedeutung des IWF höchst unbefriedigend. Sie weicht auch von den Regelungen ab, wie sie für Kapitalaufstockungen bei der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken gelten. Kapitalerhöhungen werden beim IWF von der Nationalbank finanziert und bedürfen nicht der Bewilligung von Budgetmitteln. In den meisten andern Demokratien, z. B. in Frankreich, Grossbritannien oder den USA, ist der Entscheid über die Aufstockungen ebenfalls dem Parlament vorbehalten.

Verhandlungen

Mit 56 zu 55 Stimmen folgte der Nationalrat der Mehrheit der Kommission und beschloss der Initiative Folge zu geben.

Bei der Beratung der Gesetzesvorlage gab es im Nationalrat keine Opposition. Auch Bundesrat Villiger erklärt sich mit dem Antrag der Kommission einverstanden. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 134 zu 1 Stimmen angenommen.

Auch der Ständerat schloss sich einstimmig der Vorlage an.

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