99.042 · Geschäft des Bundesrates · 1999-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Mai 1999 zum Europäischen Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Ausgangslage
Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) regelt die Lenk- und Ruhezeiten, den Einsatz der Kontrollgeräte für die Erfassung der Betriebszeiten des Fahrers sowie die Überwachung und Durchsetzung der Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Chauffeure auf internationaler Ebene.