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99.308 · Standesinitiative · 1999-11-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich die folgende Standesinitiative ein:

Die Mehrwertsteuer (MWSt) für den öffentlichen Verkehr ist einem reduzierten Steuersatz zu unterstellen, und dem öffentlichen Verkehr ist der volle Vorsteuerabzug zu gewähren.

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