Lexipedia

99.414 · Parlamentarische Initiative · 1999-05-07

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Die Fraktionen der vier Regierungsparteien haben mit Schreiben vom 6. Januar 1999 um eine Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen ersucht. Begründet wird diese Erhöhung in erster Linie mit der Teuerung. Zudem wiesen sie darauf hin, dass auch die grössere Aufgabenfülle der Fraktionssekretariate eine Anpassung rechtfertige.

Gleichzeitig mit dem Gesuch der Fraktionen haben die Parlamentsdienste den Büros beider Räte einen Bericht vorgelegt. Darin werden die Auswirkungen der Teuerung auf die Bezüge der Ratsmitglieder und Fraktionen aufgezeigt und die Büros eingeladen, zur Zweckmässigkeit einer Revision des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz auf den Beginn der nächsten Legislatur Stellung zu nehmen. Eine Anpassung aller Entschädigungen an die Teuerung hätte jährlich Mehrausgaben von 3 Millionen Franken zur Folge, wovon 1,8 Millionen allein auf die Jahresentschädigungen entfielen.

Die beiden Büros sind zum Schluss gekommen, dass eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigung an die Teuerung gerechtfertigt wäre. Allerdings halten es die Büros nicht für vertretbar, die Bezüge der Ratsmitglieder zu einem Zeitpunkt zu erhöhen, wo zur Sanierung der Bundesfinanzen Ausgaben gekürzt werden müssen. Wenn aber das Haushaltsziel 2001 erreicht wird, ist der Ausgleich der Teuerung erneut zu prüfen.

Angesichts der Bedeutung, welche den Fraktionssekretariaten bei der politischen Vorbereitung der Geschäfte zu kommt, sprachen sich hingegen beide Büros für eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge aus. Allerdings verzichten sie darauf, über den Teuerungsausgleich hinauszugehen. Der Grundbeitrag soll von 58 000 auf 60 000 Franken und der Beitrag pro Fraktionsmitglied von 10 500 auf 11 000 erhöht werden. Die vorgeschlagene Erhöhung wird jährlich höchstens 140 000 Franken verursachen.

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates reicht gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) die folgende parlamentarische Initiative ein:

Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz

Aenderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. Mai 1999 (BBl 1999 )

beschliesst:

I

Der Bundesbeschluss vom 18. März 1988 (SR 171.211) zum Entschädigungsgesetz wird wie folgt geändert:

Art. 10 Fraktionsbeiträge

Der Grundbeitrag beträgt 60'000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 11'000 Franken.

II

1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht jedoch aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes vom 18. März 1988 (SR 171.21) nicht dem Referendum.

2 Er tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten der Initiative diskussionslos zu.

Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen | Lexipedia | Lexipedia